Mischkat Al-Masabih — Hadith #50107
Hadith #50107
وَعَن الْحسن عَن سَمُرَة أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «إِذَا أَتَى أَحَدُكُمْ عَلَى مَاشِيَةٍ فَإِنْ كَانَ فِيهَا صَاحِبُهَا فَلْيَسْتَأْذِنْهُ وَإِنْ لَمْ يَكُنْ فِيهَا فَلْيُصَوِّتْ ثَلَاثًا فَإِنْ أَجَابَهُ أَحَدٌ فَلْيَسْتَأْذِنْهُ وَإِنْ لَمْ يُجِبْهُ أَحَدٌ فَلْيَحْتَلِبْ وَلْيَشْرَبْ وَلَا يَحْمِلْ» . رَوَاهُ أَبُو دَاوُد
Auf die Autorität von Al-Hasan, auf die Autorität von Samurah, dass der Prophet, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, gesagt hat: „Wenn einer von euch auf Vieh trifft, wenn sein Besitzer darunter ist, soll er ihn um Erlaubnis bitten, auch wenn niemand darin ist, soll er dreimal abstimmen, und wenn ihm jemand antwortet, soll er ihn um Erlaubnis bitten, und wenn niemand antwortet, soll er melken und trinken, und nicht.“ Er trägt.“ . Erzählt von Abu Dawood
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 11/2953
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 11: Kapitel 11
Themen:
#Mother