Mischkat Al-Masabih — Hadith #50288

Hadith #50288
وَعَنْ أَبِي سَعِيدٍ وَابْنِ عَبَّاسٍ قَالَا: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «من وُلِدَ لَهُ وَلَدٌ فَلْيُحْسِنِ اسْمَهُ وَأَدَبَهُ فَإِذَا بَلَغَ فَلْيُزَوِّجْهُ فَإِنْ بَلَغَ وَلَمْ يُزَوِّجْهُ فَأَصَابَ إِثْمًا فَإِنَّمَا إثمه على أَبِيه»
Auf die Autorität von Abu Sa`id und Ibn Abbas hin sagten sie: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Wer einen Sohn geboren hat, der soll einen guten Namen und gute Manieren haben. Wenn er die Pubertät erreicht, dann soll er ihn heiraten, aber wenn er die Pubertät erreicht und ihn nicht heiratet, dann begeht er eine Sünde, dann liegt seine Sünde bei seinem Vater.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 13/3138
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Kapitel 13
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Themen: #Mother

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