Mischkat Al-Masabih — Hadith #50330

Hadith #50330
وَعَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ عَنْ أَبِيهِ عَنْ جَدِّهِ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «أَيُّمَا رَجُلٍ نَكَحَ امْرَأَةً فَدَخَلَ بهَا فَلَا يَحِلُّ لَهُ نِكَاحُ ابْنَتِهَا وَإِنْ لَمْ يَدْخُلْ بِهَا فَلْيَنْكِحِ ابْنَتَهَا وَأَيُّمَا رَجُلٍ نَكَحَ امْرَأَةً فَلَا يَحِلُّ لَهُ أَنْ يَنْكِحَ أُمَّهَا دَخَلَ أَوْ لَمْ يَدْخُلْ» . رَوَاهُ التِّرْمِذِيُّ وَقَالَ: هَذَا حَدِيثٌ لَا يَصِحُّ مِنْ قِبَلِ إِسْنَادِهِ إِنَّمَا رَوَاهُ ابْنُ لَهِيعَةَ وَالْمُثَنَّى بْنُ الصَّبَّاحِ عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ وَهُمَا يُضَعَّفَانِ فِي الْحَدِيثِ
Auf die Autorität von Amr bin Shuaib, auf die Autorität seines Vaters, auf die Autorität seines Großvaters hin sagte der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken: „Jeder Mann, der Geschlechtsverkehr mit einer Frau hat und Geschlechtsverkehr mit ihr hat, ist nicht erlaubt.“ Er hat das Recht, ihre Tochter zu heiraten, aber wenn er keinen Geschlechtsverkehr mit ihr hat, darf er ihre Tochter heiraten. Und jedem Mann, der eine Frau heiratet, ist es nicht gestattet, ihre Mutter zu heiraten. Ob er eintrat oder nicht. Es wurde von Al-Tirmidhi überliefert und er sagte: „Dieser Hadith ist aufgrund seiner Überlieferungskette nicht authentisch.“ Vielmehr wurde es von Ibn Lahi’ah und Al-Muthanna Ibn Al-Sabbah mit der Autorität von Amr Ibn Shuaib überliefert, und beide sind im Hadith schwach
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 13/3182
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Kapitel 13
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Themen: #Mother

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