Mischkat Al-Masabih — Hadith #50662
Hadith #50662
وَعَن سعيدِ بنِ زيدٍ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «مَنْ قُتِلَ دُونَ دِينِهِ فَهُوَ شَهِيدٌ وَمَنْ قُتِلَ دُونَ دَمِهِ فَهُوَ شَهِيدٌ وَمَنْ قُتِلَ دُونَ مَالِهِ فَهُوَ شَهِيدٌ وَمَنْ قُتِلَ دُونَ أَهْلِهِ فَهُوَ شَهِيدٌ» . رَوَاهُ التِّرْمِذِيُّ وَأَبُو دَاوُدَ وَالنَّسَائِيُّ
Mit der Autorität von Saeed bin Zaid sagte der Gesandte Gottes, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm: „Wer bei der Verteidigung seiner Religion getötet wird, ist ein Märtyrer, und wer bei der Verteidigung seines Blutes getötet wird, ist ein Märtyrer. „Wer bei der Verteidigung seines Eigentums getötet wird, ist ein Märtyrer, und wer bei der Verteidigung seiner Familie getötet wird, ist ein Märtyrer.“ Überliefert von Al-Tirmidhi, Abu Dawud und Al-Nasa’i.
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 16/3529
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 16: Kapitel 16
Themen:
#Prayer