Mischkat Al-Masabih — Hadith #51240

Hadith #51240
وَعَنْهُ قَالَ: غَزَوْتُ مَعَ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَوْمَ خَيْبَرَ فَأَتَتِ الْيَهُودُ فَشَكَوْا أَنَّ النَّاسَ قَدْ أَسْرَعُوا إِلَى خَضَائِرِهِمْ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «أَلَا لَا يَحِلُّ أَمْوَالُ المعاهِدينَ إِلاَّ بحقِّها» . رَوَاهُ أَبُو دَاوُد
Auf seine Autorität hin sagte er: „Ich habe mit dem Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, am Tag von Khaybar angegriffen, und die Juden kamen und beschwerten sich, dass die Leute zu ihren Kasernen geeilt waren, also sagte er: Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: „Das Eigentum der Vertragsparteien ist nicht zulässig, außer aufgrund des Rechts darauf.“ Erzählt von Abu Dawood
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 20/4131
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 20: Kapitel 20
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith

Verwandte Hadithe