Bulugh Al-Maram — Hadith #53003
Hadith #53003
عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اَللَّهِ -رَضِيَ اَللَّهُ عَنْهُمَا- قَالَ: { قَضَى رَسُولُ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -" بِالشُّفْعَةِ فِي كُلِّ مَا لَمْ يُقْسَمْ, فَإِذَا وَقَعَتِ اَلْحُدُودُ وَصُرِّفَتْ اَلطُّرُقُ فَلَا شُفْعَةَ } مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ, وَاللَّفْظُ لِلْبُخَارِيِّ 1 .1 - صحيح. رواه البخاري ( 2257 ). وصرفت: بينت.
Auf Autorität von Jabir bin Abdullah – möge Gott mit beiden zufrieden sein – sagte er: {Der Gesandte Gottes – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren – regierte mit Vorkaufsrecht in allem, was nicht geteilt war. Wenn also die Grenzen festgelegt und die Straßen geräumt sind, gibt es kein Vorkaufsrecht.} Einverstanden, und der Wortlaut stammt von Al-Bukhari 1.1 – Sahih. Überliefert von Al-Bukhari (2257). Und es wurde verwandelt: deutlich gemacht.
Erzählt von
Jabir ibn Abdullah (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 7/900
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7