Bulugh Al-Maram — Hadith #53211

Hadith #53211
وَعَنْ أُمِّ سَلَمَةَ رَضِيَ اَللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ: قَالَ رَسُولُ اَللَّهِ ‏- صلى الله عليه وسلم ‏-{ لَا يُحَرِّمُ مِنْ اَلرَّضَاعَةِ إِلَّا مَا فَتَقَ اَلْأَمْعَاءَ, وَكَانَ قَبْلَ اَلْفِطَامِ.‏ } رَوَاهُ اَلتِّرْمِذِيُّ, وَصَحَّحَهُ هُوَ وَالْحَاكِمُ 1‏ .‏‏1 ‏- صحيح.‏ رواه الترمذي (1152)‏ وعنده "في الثدي" بعد قوله: "الأمعاء" وقال: "هذا حديث حسن صحيح، والعمل على هذا عند أكثر أهل العلم من أصحاب النبي صلى الله عليه وسلم وغيرهم؛ أن الرضاعة لا تحرم إلا ما كان دون الحولين.‏ وما كان بعد الحولين الكاملين، فإنه لا يحرم شيئا".‏
Mit der Autorität von Umm Salamah, möge Gott mit ihr zufrieden sein, sagte sie: Der Gesandte Gottes – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken – sagte: „Es ist ihm nicht verboten zu stillen, es sei denn, die Eingeweide haben einen Bruch, und das gilt vor dem Abstillen.“} Überliefert von Al-Tirmidhi und beglaubigt von ihm und Al-Hakim 1.1 – Sahih. Überliefert von Al-Tirmidhi (1152) und er hat „in der Brust“ danach Er sagte: „die Eingeweide“ und er sagte: „Das ist ein guter Hadith.“ Es ist wahr, und die meisten wissenden Menschen unter den Gefährten des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, und andere handeln danach. Stillen ist nicht verboten, außer für Kinder, die jünger als zwei Jahre sind, und für Kinder nach zwei vollen Jahren ist nichts verboten.“
Erzählt von
Umm Salamah (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 8/1133
Kategorie
Kapitel 8: Kapitel 8
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