Mischkat Al-Masabih — Hadith #48721
Hadith #48721
وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «حَقُّ الْمُسْلِمِ عَلَى الْمُسْلِمِ سِتٌّ» . قِيلَ: مَا هُنَّ يَا رَسُولَ اللَّهِ؟ قَالَ: «إِذَا لَقِيتَهُ فَسَلِّمْ عَلَيْهِ وَإِذَا دَعَاكَ فَأَجِبْهُ وَإِذَا اسْتَنْصَحَكَ فَانْصَحْ لَهُ وَإِذَا عَطَسَ فَحَمِدَ اللَّهَ فَشَمِّتْهُ وَإِذَا مَرِضَ فَعُدْهُ وَإِذَا مَاتَ فَاتَّبِعْهُ» . رَوَاهُ مُسلم
Unter Berufung auf Abu Hurairah, möge Gott mit ihm zufrieden sein, sagte er: Der Gesandte Gottes, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte: „Die Rechte eines Muslims gegenüber einem anderen Muslim sind sechs.“ Es wurde gesagt: Was sind sie, oh Gesandter Gottes? Er sagte: „Wenn du ihn triffst, grüße ihn, und wenn er dich ruft, antworte ihm, und wenn er dich um Rat bittet, gib ihm Rat, und wenn er niest, danke Gott.“ Also rieche ihn, und wenn er krank ist, besuche ihn, und wenn er stirbt, folge ihm.“ Erzählt von Muslim
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 5/1525
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 5: Kapitel 5