Mischkat Al-Masabih — Hadith #48882
Hadith #48882
وَعَنْ جَابِرٌ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «الطِّفْلُ لَا يُصَلَّى عَلَيْهِ وَلَا يَرِثُ وَلَا يُوَرَّثُ حَتَّى يَسْتَهِلَّ» . رَوَاهُ التِّرْمِذِيُّ وَابْنُ مَاجَهْ إِلَّا أَنَّهُ لَمْ يَذْكُرْ: «وَلَا يُورث»
Auf die Autorität von Jabir hin sagte der Prophet, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm: „Für ein Kind darf nicht gebetet, es nicht geerbt oder vermacht werden, bis es begonnen hat.“ Es wurde von Al-Tirmidhi und Ibn Majah überliefert, aber er erwähnte nicht: „Und es wird nicht vererbt.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 5/1691
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 5: Kapitel 5