Mischkat Al-Masabih — Hadith #49038
Hadith #49038
وَعَنْ حُبْشِيِّ بْنِ جُنَادَةَ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
" إِنَّ الْمَسْأَلَةَ لَا تَحِلُّ لِغَنِيٍّ وَلَا لِذِي مِرَّةٍ سَوِيٍّ إِلَّا لِذِي فَقْرٍ مُدْقِعٍ أَوْ غُرْمٍ مُفْظِعٍ وَمَنْ سَأَلَ النَّاسَ لِيُثْرِيَ بِهِ مَالَهُ: كَانَ خُمُوشًا فِي وَجْهِهِ يَوْمَ الْقِيَامَةِ وَرَضْفًا يَأْكُلُهُ مِنْ جَهَنَّمَ فَمَنْ شَاءَ فَلْيَقُلْ وَمَنْ شَاءَ فليكثر ". رَوَاهُ التِّرْمِذِيّ
Über die Autorität von Habashi ibn Junada sagte er: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: „Die Ausgabe ist für eine reiche Person oder eine heterosexuelle Person nicht zulässig, außer für jemanden, der in extremer Armut oder einer hohen Geldstrafe lebt, und wer die Leute bittet, seinen Reichtum damit zu bereichern, wird am Tag der Auferstehung blaue Flecken im Gesicht haben und ihn schwach essen. Aus der Hölle, wer will, der soll es reduzieren, und wer will, der soll wachsen.“ es.“ Erzählt von Al-Tirmidhi.
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 6/1850
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 6: Kapitel 6