Mischkat Al-Masabih — Hadith #49133
Hadith #49133
وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسلم: «إِذْ أَنْفَقَتِ الْمَرْأَةُ مِنْ طَعَامِ بَيْتِهَا غَيْرَ مُفْسِدَةٍ كَانَ لَهَا أَجْرُهَا بِمَا أَنْفَقَتْ وَلِزَوْجِهَا أَجْرُهُ بِمَا كَسَبَ وَلِلْخَازِنِ مِثْلُ ذَلِكَ لَا يَنْقُصُ بَعْضُهُمْ أَجْرَ بعض شَيْئا»
Mit der Autorität von Aisha, möge Gott mit ihr zufrieden sein, sagte sie: Der Gesandte Gottes, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte: „Als eine Frau einen Teil des Essens in ihrem Haushalt ausgab, ohne es zu verderben.“ „Sie wird ihren Lohn für das bekommen, was sie ausgegeben hat, und ihr Mann wird seinen Lohn für das bekommen, was er verdient hat, und der Schatzmeister wird das Gleiche bekommen, ohne die Belohnung des anderen im Geringsten zu schmälern.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 6/1947
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 6: Kapitel 6