Mischkat Al-Masabih — Hadith #49997

Hadith #49997
وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ: نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ بَيْعِ الثِّمَارِ حَتَّى يَبْدُوَ صَلَاحُهَا نَهَى الْبَائِعَ وَالْمُشْتَرِي. مُتَّفِقٌ عَلَيْهِ وَفِي رِوَايَةٍ لِمُسْلِمٍ: نَهَى عَنْ بَيْعِ النَّخْلِ حَتَّى تَزْهُوَ وَعَنِ السنبل حَتَّى يبيض ويأمن العاهة
Auf Autorität von Abdullah bin Omar: Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, verbot den Verkauf von Früchten, bis ihre Güte zum Vorschein kam. Er verbot Käufer und Verkäufer. Einverstanden Und in einer Überlieferung von Muslim: Er verbot den Verkauf von Palmen, bis sie blühten, und von Ähren, bis sie weiß wurden und verhinderten, dass sie fehlerhaft wurden.
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 11/2839
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 11: Kapitel 11
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