Mischkat Al-Masabih — Hadith #50037
Hadith #50037
وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَسْعُودٍ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «إِذَا اخْتَلَفَ الْبَيِّعَانِ فَالْقَوْلُ قَوْلُ الْبَائِعِ وَالْمُبْتَاعُ بِالْخِيَارِ» . رَوَاهُ التِّرْمِذِيُّ وَفِي رِوَايَةِ ابْنِ مَاجَهْ وَالدَّارِمِيِّ قَالَ: «الْبَيِّعَانِ إِذَا اخْتَلَفَا وَالْمَبِيعُ قَائِمٌ بِعَيْنِهِ وَلَيْسَ بَيْنَهُمَا بَيِّنَةٌ فَالْقَوْلُ مَا قَالَ الْبَائِعُ أَو يترادان البيع»
Unter Berufung auf Abdullah bin Masoud sagte er: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Wenn die beiden Verkäufe unterschiedlich sind, dann ist die Meinung die Meinung des Verkäufers.“ Und was wird mit einer Option gekauft.“ Überliefert von Al-Tirmidhi und in der Überlieferung von Ibn Majah und Al-Darimi sagte er: „Wenn die beiden Verkäufe unterschiedlich sind und die verkaufte Sache persönlich ist und es keinen Beweis zwischen ihnen gibt, dann ist das Wort das, was der Verkäufer gesagt hat, oder sie beabsichtigen zu verkaufen.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 11/2880
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 11: Kapitel 11
Themen:
#Mother