Mischkat Al-Masabih — Hadith #50192

Hadith #50192
وَعَنْ عِيَاضِ بْنِ حِمَارٍ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «مَنْ وَجَدَ لُقَطَةً فَلْيُشْهِدْ ذَا عَدْلٍ أَوْ ذَوِي عَدْلٍ وَلَا يَكْتُمْ وَلَا يُغَيِّبْ فَإِنْ وَجَدَ صَاحِبَهَا فَلْيَرُدَّهَا عَلَيْهِ وَإِلَّا فَهُوَ مَالُ اللَّهِ يُؤْتِيهِ مَنْ يَشَاءُ» . رَوَاهُ أَحْمَدُ وَأَبُو دَاوُدَ وَالدَّارِمِيُّ
Mit der Autorität von Iyadh bin Himar sagte er: Der Gesandte Gottes, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte: „Wer einen Ort findet, soll ein gerechter Mann oder ein gerechtes Volk bezeugen und ihn nicht verbergen.“ Er versteckt es nicht, und wenn er seinen Besitzer findet, soll er es ihm zurückgeben. Ansonsten ist es Eigentum Gottes. Er gibt es, wem Er will.“ Erzählt von Ahmed und Abu Dawood und Al-Darimi
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 11/3039
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 11: Kapitel 11
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