Mischkat Al-Masabih — Hadith #50278
Hadith #50278
وَعَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «الْأَيِّمُ أَحَقُّ بِنَفْسِهَا مِنْ وَلِيِّهَا وَالْبِكْرُ تَسْتَأْذِنُ فِي نَفْسِهَا وَإِذْنُهَا صِمَاتُهَا» . وَفِي رِوَايَةٍ: قَالَ: «الثَّيِّبُ أَحَقُّ بِنَفْسِهَا مِنْ وَلِيِّهَا وَالْبِكْرُ تُسْتَأْمَرُ وَإِذْنُهَا سُكُوتُهَا» . وَفِي رِوَايَةٍ: قَالَ: «الثَّيِّبُ أَحَقُّ بِنَفْسِهَا مِنْ وَلِيِّهَا وَالْبِكْرُ يَسْتَأْذِنُهَا أَبُوهَا فِي نَفْسِهَا وَإِذْنُهَا صِمَاتُهَا» . رَوَاهُ مُسلم
Auf die Autorität von Ibn Abbas hin sagte der Prophet, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm: „Die Sklavin hat mehr Anspruch auf sich selbst als auf ihren Vormund, und die Jungfrau muss für sich selbst um Erlaubnis bitten.“ Und ihr Ohr ist taub.“ Und in einer Erzählung: Er sagte: „Eine verheiratete Frau hat mehr Anspruch auf sich selbst als auf ihren Vormund, und eine Jungfrau sollte ernannt werden, und ihre Erlaubnis ist ihr Schweigen.“ Und in einer Erzählung: Er sagte: „Eine verheiratete Frau hat mehr Anspruch auf sich selbst als auf ihren Vormund, und von einer Jungfrau wird von ihrem Vater verlangt, sie für sich selbst zu verlassen, und ihre Erlaubnis ist ihr taubes Ohr.“ Erzählt von Muslim
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 13/3127
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Kapitel 13