Mischkat Al-Masabih — Hadith #50381
Hadith #50381
وَعَنْ أَبِي قِلَابَةَ عَنْ أَنَسٍ قَالَ: مِنَ السُّنَّةِ إِذَا تَزَوَّجَ الرَّجُلُ الْبِكْرَ عَلَى الثَّيِّبِ أَقَامَ عِنْدهَا سبعا وَقسم إِذا تَزَوَّجَ الثَّيِّبَ أَقَامَ عِنْدَهَا ثَلَاثًا ثُمَّ قَسَمَ. قَالَ أَبُو قلَابَة: وَلَو شِئْت لَقلت: إِن أَنَسًا رَفْعَهُ إِلَى النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ
Auf die Autorität von Abu Qalabah, auf die Autorität von Anas, sagte er: Aus der Sunna geht hervor, dass ein jungfräulicher Mann, wenn er einen verheirateten Mann heiratet, sieben Tage bei ihr bleibt, und er schwört, dass er, wenn er einen verheirateten Mann heiratet, sieben Tage bei ihr bleibt. Sie hat drei, dann teilt er. Abu Qalabah sagte: Wenn du wolltest, hättest du sagen können: „Ein Mann hat es dem Propheten vorgelegt, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken.“
Erzählt von
Abu Qilaba zitierte Anas (RA) mit den Worten:
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 13/3233
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Kapitel 13