Mischkat Al-Masabih — Hadith #50530
Hadith #50530
عَنِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «مَنْ أَعْتَقَ شِرْكًا لَهُ فِي عَبْدٍ وَكَانَ لَهُ مَالٌ يَبْلُغُ ثَمَنَ الْعَبْدِ قُوِّمَ الْعَبْدُ قِيمَةَ عَدْلٍ فَأُعْطِيَ شُرَكَاؤُهُ حِصَصَهُمْ وَعَتَقَ عَلَيْهِ الْعَبْدُ وَإِلَّا فَقَدْ عَتَقَ مِنْهُ مَا عَتَقَ»
Über die Autorität von Ibn Umar, möge Gott mit beiden zufrieden sein, sagte er: Der Gesandte Gottes, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte: „Wer einen seiner Partner von einem Sklaven freilässt und über Vermögen in Höhe des Preises des Sklaven verfügt: Bewerte den Sklaven zu einem angemessenen Wert, dann gib seinen Partnern ihre Anteile, und der Sklave wird auf ihm freigelassen. Andernfalls wird er freigeben, was von ihm befreit wurde.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 14/3388
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 14: Kapitel 14