Mischkat Al-Masabih — Hadith #50623
Hadith #50623
وَعَنْهُ قَالَ: اقْتَتَلَتِ امْرَأَتَانِ مِنْ هُذَيْلٍ فَرَمَتْ إِحْدَاهُمَا الْأُخْرَى بِحَجَرٍ فَقَتَلَتْهَا وَمَا فِي بَطْنِهَا فَقَضَى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنَّ دِيَةَ جَنِينِهَا غُرَّةٌ: عَبْدٌ أَوْ وَلِيدَةٌ وَقَضَى بِدِيَةِ الْمَرْأَةِ عَلَى عَاقِلَتِهَا وورَّثَها ولدَها وَمن مَعَهم
Auf seine Autorität hin sagte er: „Zwei Frauen aus Hudhayl kämpften, und eine von ihnen warf einen Stein auf die andere und tötete sie und alles, was sich in ihrem Magen befand.“ Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, entschied. Er, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sagte, dass das Blutgeld für ihren Fötus ein Sklave war: männlich oder weiblich.
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 16/3488
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 16: Kapitel 16