Mischkat Al-Masabih — Hadith #50874

Hadith #50874
عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «لَوْ يُعْطَى النَّاسُ بِدَعْوَاهُمْ لَادَّعَى نَاسٌ دِمَاءَ رِجَالٍ وَأَمْوَالَهُمْ وَلَكِنَّ الْيَمِينَ عَلَى الْمُدَّعَى عَلَيْهِ» . رَوَاهُ مُسْلِمٌ وَفِي «شَرْحِهِ لِلنَّوَوِيِّ» أَنَّهُ قَالَ: وَجَاءَ فِي رِوَايَةِ «الْبَيْهَقِيِّ» بِإِسْنَادٍ حَسَنٍ أَوْ صَحِيحٍ زِيَادَةٌ عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ مَرْفُوعًا: «لَكِنَّ الْبَيِّنَةَ على المدَّعي واليمينَ على مَنْ أنكر»
Mit der Autorität von Ibn Abbas, möge Gott mit beiden zufrieden sein, mit der Autorität des Propheten, mögen Gottes Gebete und Friede auf ihm sein, der sagte: „Wenn Menschen gemäß ihrem Anspruch gegeben würden, würden einige Menschen das Blut von Menschen beanspruchen.“ Und ihr Reichtum, aber der Eid liegt beim Angeklagten. Es wurde von Muslim überliefert, und in seiner „Erklärung von al-Nawawi“ sagte er: Es kam in einer Überlieferung „Al-Bayhaqi“ mit einer guten oder authentischen Überlieferungskette auf die Autorität von Ibn Abbas, mit einer Überlieferungskette, die auf den Propheten zurückgeführt werden kann: „Aber der Beweis liegt beim Kläger und der Eid liegt bei dem, der leugnet.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 18/3758
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 18: Kapitel 18
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Themen: #Prayer #Mother

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