Mischkat Al-Masabih — Hadith #51351
Hadith #51351
عَن المقدامِ بن معدي كرب سَمِعَ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ: «أَيُّمَا مُسْلِمٍ ضَافَ قَوْمًا فَأَصْبَحَ الضَّيْفُ مَحْرُومًا كَانَ حَقًّا عَلَى كُلِّ مُسْلِمٍ نَصْرُهُ حَتَّى يَأْخُذَ لَهُ بِقِرَاهُ مِنْ مَالِهِ وَزَرْعِهِ» . رَوَاهُ الدَّارمِيّ وَأَبُو دَاوُد
وَفِي رِوَايَة: «وَأَيُّمَا رَجُلٍ ضَافَ قَوْمًا فَلَمْ يُقْرُوهُ كَانَ لَهُ أَن يعقبهم بِمثل قراه»
Auf Veranlassung von Al-Miqdam bin Maadi Karb hörte er den Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagen: „Immer wenn ein Muslim ein Volk beherbergt und der Gast benachteiligt wird, ist es die Pflicht eines jeden Muslims, ihn zu unterstützen.“ Bis er seine Dörfer von seinem Reichtum und seinen Ernten nimmt.“ Es wurde von Al-Darimi und Abu Dawud überliefert und in einer Überlieferung heißt es: „Und jeder, der ein Volk bewirtet, wenn es es nicht rezitiert, hat das Recht, ihm etwas Ähnliches zu folgen, wie er es rezitiert hat.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 21/4247
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 21: Kapitel 21