Bulugh Al-Maram — Hadith #52475
Hadith #52475
وَعَنْ أَبِي أُمَامَةَ اَلْحَارِثِيُّ - رضى الله عنه - أَنَّ رَسُولَ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -قَالَ: { " مَنْ اِقْتَطَعَ حَقَّ امْرِئٍ مُسْلِمٍ بِيَمِينِهِ, فَقَدْ أَوْجَبَ اَللَّهُ لَهُ اَلنَّارَ, وَحَرَّمَ عَلَيْهِ اَلْجَنَّةَ" . فَقَالَ لَهُ رَجُلٌ: وَإِنْ كَانَ شَيْئًا يَسِيرًا يَا رَسُولَ اَللَّهِ? قَالَ: "وَإِنْ قَضِيبٌ مِنْ أَرَاكٍ" } رَوَاهُ مُسْلِم ٌ 1 .1 - صحيح. رواه مسلم ( 137 )، وعنده: "وإن قضيبا" .
Abu Umamah al-Harithi (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer einem Muslim unrechtmäßig das Recht abspricht, indem er einen Eid schwört, dem wird Allah das Höllenfeuer auferlegen und ihm das Paradies verwehren.“ Ein Mann fragte ihn: „Auch wenn es etwas Unbedeutendes ist, o Gesandter Allahs?“ Er antwortete: „Selbst ein Zweig vom Arakbaum.“ Überliefert von Muslim 1.1 – Sahih. Überliefert von Muslim (137), und in seiner Version: „Selbst ein Zweig.“
Erzählt von
Abu Umamah al-Harithi (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 14/1425
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 14: Kapitel 14