Bulugh Al-Maram — Hadith #52818
Hadith #52818
وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اَللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ: قَالَ اَلنَّبِيُّ - صلى الله عليه وسلم -{ إِذَا أَنْفَقَتِ اَلْمَرْأَةُ مِنْ طَعَامِ بَيْتِهَا, غَيْرَ مُفْسِدَةٍ, كَانَ لَهَا أَجْرُهَا بِمَا أَنْفَقَتْ وَلِزَوْجِهَا أَجْرُهُ بِمَا اِكْتَسَبَ 1 وَلِلْخَازِنِ مِثْلُ ذَلِكَ, وَلَا يَنْقُصُ بَعْضُهُمْ أَجْرَ بَعْضٍ شَيْئًا } مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ. 2 .1 - في " الصحيحين ": كسب.2 - صحيح. رواه البخاري ( 1425 )، ومسلم ( 1024 ).
Mit der Autorität von Aisha, möge Gott mit ihr zufrieden sein, sagte sie: „Der Prophet, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte: „Wenn eine Frau von der Nahrung ihres Haushalts etwas ausgibt, ohne es zu verderben, dann erhält sie ihren Lohn für das, was sie ausgegeben hat, und ihr Mann erhält seinen Lohn für das, was er verdient hat. 1 Und der Schatzmeister hat das Gleiche, und der Lohn eines von ihnen verringert sich in keiner Weise. Einverstanden.“ Auf ihn. 2. 1 - In „Al-Sahihayn“: Er verdiente. 2 - Sahih. Überliefert von Al-Bukhari (1425) und Muslim (1024).
Erzählt von
Aisha (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 4/637
Kategorie
Kapitel 4: Kapitel 4