Bulugh Al-Maram — Hadith #52931
Hadith #52931
وَعَنْ اِبْنِ عُمَرَ -رَضِيَ اَللَّهُ عَنْهُمَا-, عَنْ رَسُولِ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -قَالَ: { إِذَا تَبَايَعَ اَلرَّجُلَانِ, فَكُلُّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا بِالْخِيَارِ مَا لَمْ يَتَفَرَّقَا وَكَانَا جَمِيعاً, أَوْ يُخَيِّرُ أَحَدُهُمَا اَلْآخَرَ, فَإِنْ خَيَّرَ أَحَدُهُمَا اَلْآخَرَ فَتَبَايَعَا عَلَى ذَلِكَ فَقَدَ وَجَبَ اَلْبَيْعُ, وَإِنْ تَفَرَّقَا بَعْدَ أَنْ تَبَايَعَا, وَلَمْ يَتْرُكْ وَاحِدٌ مِنْهُمَا اَلْبَيْعَ فَقَدْ وَجَبَ اَلْبَيْعُ } مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ, وَاللَّفْظُ لِمُسْلِمٍ 1 .1 - صحيح. رواه البخاري ( 2112 )، ومسلم ( 1531 ) ( 44 ).
Auf die Autorität von Ibn Umar – möge Gott mit beiden zufrieden sein – auf die Autorität des Gesandten Gottes – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren – sagte er: {Wenn zwei Männer Treue schwören, dann jeder von ihnen nach eigener Wahl, es sei denn, sie sind getrennt und alle zusammen, oder einer von ihnen lässt dem anderen eine Wahl.“ Wenn einer von ihnen dem anderen die Wahl lässt und dieser damit einverstanden ist, dann ist dies verpflichtend Der Verkauf, und wenn sie sich trennen, nachdem sie Treue geschworen haben, und keiner von ihnen den Verkauf aufgibt, dann ist der Verkauf obligatorisch. Einverstanden, und das Wort ist für Muslim. 1.1 - Sahih. Überliefert von Al-Bukhari (2112) und Muslim (1531) (44).
Erzählt von
Abdullah ibn Umar (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 7/826
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7