Bulugh Al-Maram — Hadith #53304
Hadith #53304
وَعَنْ عَلِيٍّ - رضى الله عنه - قَالَ: { مَا كُنْتُ لِأُقِيمَ عَلَى أَحَدٍ حَدًّا, فَيَمُوتُ, فَأَجِدُ فِي نَفْسِي, إِلَّا شَارِبَ الْخَمْرِ; فَإِنَّهُ لَوْ مَاتَ وَدَيْتُهُ } أَخْرَجَهُ اَلْبُخَارِيُّ 1 .1 - صحيح. رواه البخاري ( 6778 ) وعنده: " صاحب خمر" بدل: " شارب خمر" وزاد: " وذلك أن رسول الله صلى الله عليه وسلم لم يسنه".
Auf Alis Autorität hin – möge Gott mit ihm zufrieden sein – sagte er: {Ich würde niemandem eine Strafe auferlegen, und wenn er stirbt, finde ich es in mir selbst, außer dem, der Alkohol trinkt; Wenn er stirbt, werde ich sein Blutgeld bezahlen.“ Überliefert von Al-Bukhari 1.1 – Sahih. Überliefert von Al-Bukhari (6778). Und in seinem Buch: „ein Weintrinker“ ersetzte „ein Weintrinker“ und fügte hinzu: „Das liegt daran, dass der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, es nicht erlassen hat.“
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 10/1255
Kategorie
Kapitel 10: Kapitel 10