Mischkat Al-Masabih — Hadith #49860
Hadith #49860
وَعَنْ أَبِي قَتَادَةَ أَنَّهُ خَرَجَ مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَتَخَلَّفَ مَعَ بَعْضِ أَصْحَابِهِ وَهُمْ مُحْرِمُونَ وَهُوَ غَيْرُ مُحْرِمٍ فَرَأَوْا حِمَارًا وَحْشِيًّا قَبْلَ أَنْ يَرَاهُ فَلَمَّا رَأَوْهُ تَرَكُوهُ حَتَّى رَآهُ أَبُو قَتَادَةَ فَرَكِبَ فَرَسًا لَهُ فَسَأَلَهُمْ أَنْ يُنَاوِلُوهُ سَوْطَهُ فَأَبَوْا فَتَنَاوَلَهُ فَحَمَلَ عَلَيْهِ فَعَقَرَهُ ثُمَّ أَكَلَ فَأَكَلُوا فَنَدِمُوا فَلَمَّا أَدْرَكُوا رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ سَأَلُوهُ. قَالَ: «هَلْ مَعَكُمْ مِنْهُ شَيْءٌ؟» قَالُوا: مَعَنَا رِجْلُهُ فَأَخَذَهَا النَّبِيُّ صَلَّى الله عَلَيْهِ وَسلم فَأكلهَا
وَفِي رِوَايَةٍ لَهُمَا: فَلَمَّا أَتَوْا رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «أَمِنْكُمْ أَحَدٌ أَمَرَهُ أَنْ يَحْمِلَ عَلَيْهَا؟ أَوْ أَشَارَ إِلَيْهَا؟» قَالُوا: لَا قَالَ: «فَكُلُوا مَا بَقِيَ مِنْ لَحمهَا»
Auf Befehl von Abu Qatada ging er mit dem Gesandten Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, hinaus und blieb mit einigen seiner Gefährten zurück, während sie im Ihram waren, und er war nicht im Ihram. Sie sahen einen wilden Esel, bevor er ihn sah, und als sie ihn sahen, ließen sie ihn stehen, bis Abu Qatada ihn sah und auf ein eigenes Pferd stieg, also bat er sie, es ihm zu geben. Er schlug ihn, aber sie weigerten sich. Also nahm er es, griff ihn an und machte ihn krank. Dann aß er, und sie aßen und bereuten es. Als sie den Gesandten Gottes erreichten, fragten sie ihn: Möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken. Er sagte: „Haben Sie etwas davon?“ Sie sagten: „Wir haben sein Bein, also nahm der Prophet, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, es und aß es.“ In ihrer Erzählung: Als sie zum Gesandten Gottes kamen, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte er: „Gibt es jemanden von euch, der ihm befohlen hat, es zu tragen?“ Oder hat er darauf hingewiesen? Sie sagten: Nein. Er sagte: „Dann iss, was von seinem Fleisch übrig bleibt.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 10/2697
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 10: Kapitel 10