Mischkat Al-Masabih — Hadith #50695

Hadith #50695
وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ قَالَ: سَمِعْتُ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ: «إِذَا زَنَتْ أَمَةُ أَحَدِكُمْ فَتَبَيَّنَ زِنَاهَا فَلْيَجْلِدْهَا الحدَّ وَلَا يُثَرِّبْ عَلَيْهَا ثمَّ إِنْ زنَتْ فلْيجلدْها الحدَّ وَلَا يُثَرِّبْ ثُمَّ إِنْ زَنَتِ الثَّالِثَةَ فَتَبَيَّنَ زِنَاهَا فَلْيَبِعْهَا ولوْ بحبْلٍ منْ شعرٍ»
Unter Berufung auf Abu Hurairah sagte er: „Ich hörte den Propheten, Gottes Gebete und Friede seien mit ihm, sagen: „Wenn die Sklavin von einem von euch Ehebruch begeht und ihr Ehebruch klar wird, soll sie ohne Strafe ausgepeitscht werden.“ Er wird sie bestrafen, und wenn sie Ehebruch begeht, soll er sie auspeitschen, aber er wird sie nicht bestrafen. Wenn sie dann den dritten Ehebruch begeht und ihr Ehebruch klar wird, dann sollte er sie verkaufen, und sei es nur für eine Haarsträhne.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 17/3563
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 17: Kapitel 17
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Themen: #Prayer #Mother

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