Bulugh Al-Maram — Hadith #52914
Hadith #52914
وَعَنْهُ قَالَ: { نَهَى رَسُولُ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -أَنْ يَبِيعَ حَاضِرٌ لِبَادٍ, وَلَا تَنَاجَشُوا, وَلَا يَبِيعُ اَلرَّجُلُ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ, وَلَا يَخْطُبُ عَلَى خِطْبَةِ أَخِيهِ, وَلَا تُسْأَلُ اَلْمَرْأَةُ طَلَاقَ أُخْتِهَا لِتَكْفَأَ مَا فِي إِنَائِهَا } مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ 1 .1 - صحيح. رواه البخاري ( 2140 )، ومسلم ( 1515 )، واللفظ للبخاري.
Auf seine Autorität hin sagte er: {Der Gesandte Gottes – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken – verbot einer lebenden Person, an eine entfernte Person zu verkaufen und nicht mit ihr zu streiten. Ein Mann sollte nicht auf der Grundlage des Verkaufs seines Bruders verkaufen, noch sollte er jemandem einen Heiratsantrag machen, der seinem Bruder einen Heiratsantrag macht, und von einer Frau sollte nicht verlangt werden, sich von ihrer Schwester scheiden zu lassen, damit sie für das, was in ihrem Gefäß ist, ausreicht. Einverstanden 1.1 – Sahih. Überliefert von Al-Bukhari (2140) und Muslim (1515). ), Der Wortlaut stammt von Buchari
Erzählt von
[Abu Hurairah (RA)]
Quelle
Bulugh Al-Maram # 7/809
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7
Themen:
#Marriage