Bulugh Al-Maram — Hadith #52922

Hadith #52922
وَعَنْ عَبْدِ اَللَّهِ بْنِ بُرَيْدَةَ, عَنْ أَبِيهِ ‏- رضى الله عنه ‏- قَالَ: قَالَ رَسُولُ اَللَّهِ ‏- صلى الله عليه وسلم ‏-{ مَنْ حَبَسَ اَلْعِنَبَ أَيَّامَ اَلْقِطَافِ, حَتَّى يَبِيعَهُ مِمَّنْ يَتَّخِذُهُ خَمْراً, فَقَدَ تَقَحَّمَ اَلنَّارَ عَلَى بَصِيرَةٍ } .‏ رَوَاهُ اَلطَّبَرَانِيُّ فِي " اَلْأَوْسَطِ " بِإِسْنَادٍ حَسَنٍ 1‏ .‏‏1 ‏- موضوع.‏ رواه الطبراني في " الأوسط " كما في " مجمع البحرين " ( 1984 )‏.‏ وقال أبو حاتم في " العلل " ( 1 / 389 / 1165 )‏: حديث كذب باطل ".‏ وقال ابن حبان في " المجروحين " ( 1 / 236 )‏.‏ " حديث منكر ".‏ وقال الذهبي في " الميزان ": " خبر موضوع ".‏ وقد ارتضى الحافظ هذا الكلام في " اللسان " ولم يعقب عليه ( 2 / 316 )‏.‏ ولذلك قال شيخنا العلامة محدث العصر ‏- حفظه الله المولى تعالى ‏- في " الضعيفة ": " لقد أخطأ الحافظ بن حجر في هذا الحديث خطأ فاحشا، فسكت عليه في " التلخيص "، وقال في " بلوغ المرام ": رواه الطبراني في " الأوسط " بإسناد حسن ".‏
Auf die Autorität von Abdullah bin Buraidah, auf die Autorität seines Vaters – möge Gott mit ihm zufrieden sein – sagte er: „Der Gesandte Gottes – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren – sagte: „Wer an den Tagen der Ernte Trauben zurückhält, bis er sie an jemanden verkauft, der sie für Wein hält, der ist bereits mit Einsicht ins Feuer gegangen.“ Überliefert von Al-Tabarani in Al-Awsat mit einer guten Übertragungskette. Hergestellt. Es wurde von Al-Tabarani sowohl in „Al-Awsat“ als auch in „Majma’ Al-Bahrain“ (1984) erzählt. Abu Hatim sagte in „Al-Ilal“ (1/389/1165): „Ein falscher und falscher Hadith.“ Und Ibn Hibban sagte in „Al-Majruheen“ (1/236). Diese Rede ist in „Al-Lisan“ und wurde nicht kommentiert (2/316). Deshalb sagte unser Scheich, der Gelehrte und Gelehrte, der moderne Gelehrte dieser Zeit – möge Gott der Allmächtige ihn beschützen – in „Al-Da’ifah“: „Al-Hafiz ibn.“ Es gibt einen erheblichen Fehler in diesem Hadith, daher schwieg er in „Al-Talkhees“ darüber und sagte in „Bulugh Al-Maram“: „Es wurde von Al-Tabarani in „Al-Awsat“ mit einer guten Überlieferungskette überliefert.“
Erzählt von
Abdullah bin Buraidah (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 7/817
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7
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