Bulugh Al-Maram — Hadith #52971
Hadith #52971
وَعَنِ اِبْنِ كَعْبِ بْنِ مَالِكٍ, عَنْ أَبِيهِ; { أَنَّ رَسُولَ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -حَجَرَ عَلَى مُعَاذٍ مَالَهُ, وَبَاعَهُ فِي دَيْنٍ كَانَ عَلَيْهِ } رَوَاهُ اَلدَّارَقُطْنِيُّ, وَصَحَّحَهُ اَلْحَاكِمُ, وَأَخْرَجَهُ أَبُو دَاوُدَ مُرْسَلًا, وَرُجِّحَ 1 .1 - ضعيف مرفوعا. والصحيح فيه الإرسال كما رجح ذلك غير واحد، وقد تكلمت عليه مفصلا في " الأقضية النبوية " لابن الطلاع.
Auf Autorität von Ibn Ka'b bin Malik, auf Autorität seines Vaters; {Der Gesandte Gottes – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren – beschlagnahmte sein Eigentum an Mu’adh und verkaufte es für eine Schuld, die er schuldete.} Von Ad-Daraqutni erzählt und von Al-Hakim authentifiziert, überlieferte Abu Dawud es als Mursal, und es wurde als 1.1 – schwach in der Übertragungskette – bevorzugt. Die richtige Ansicht ist mursal, da mehr als eine Person sagte, dass dies wahrscheinlicher sei, und ich habe darüber gesprochen. Ausführlich in „Die prophetischen Dekrete“ von Ibn al-Talaa.
Erzählt von
Ibn Ka'b bin Malik (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 7/867
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7