Bulugh Al-Maram — Hadith #52972

Hadith #52972
وَعَنِ اِبْنِ عُمَرَ ‏-رَضِيَ اَللَّهُ عَنْهُمَا‏- قَالَ: { عُرِضْتُ عَلَى اَلنَّبِيِّ ‏- صلى الله عليه وسلم ‏-يَوْمَ أُحُدٍ, وَأَنَا اِبْنُ أَرْبَعَ عَشْرَةَ سَنَةً, فَلَمْ يُجِزْنِي, وَعُرِضْتُ عَلَيْهِ يَوْمَ اَلْخَنْدَقِ, وَأَنَا اِبْنُ خَمْسَ عَشْرَةَ سَنَةً, فَأَجَازَنِي } مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ 1‏ .‏‏1 ‏- صحيح.‏ رواه البخاري ( 2664 )‏، ومسلم ( 1868 )‏، وزادا:" قال نافع: فقدمت على عمر بن عبد العزيز ‏- وهو يومئذ خليفة ‏- فحدثته هذا الحديث.‏ فقال: إن هذا لحد بين الصغير والكبير.‏ فكتب لعماله أن يفرضوا لمن بلغ خمس عشرة ".‏ وزاد مسلم: " ومن كان دون ذلك فاجعلوه في العيال ".‏
Auf Veranlassung von Ibn Umar – möge Gott mit beiden zufrieden sein – sagte er: {Ich wurde dem Propheten – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken – an einem Sonntag vorgestellt, als ich vierzehn Jahre alt war, und er tat es nicht. Er belohnte mich, und ich erschien ihm am Tag des Grabens, als ich fünfzehn Jahre alt war, und er belohnte mich. Einverstanden 1. 1 - Sahih. Überliefert von Al-Bukhari (2664) und Muslim (1868). ), und sie fügten hinzu: „Nafi‘ sagte: Ich ging zu Omar bin Abdul Aziz – der damals Kalif war – und erzählte ihm diesen Hadith. Er sagte: Dies ist eine Abgrenzung zwischen Jung und Alt. Also schrieb er an seine Arbeiter, um eine Verpflichtung für diejenigen aufzuerlegen, die fünfzehn Jahre alt waren.“ Muslim fügte hinzu: „Und wer weniger ist, den zählt man zu den Unterhaltsberechtigten.“
Erzählt von
Abdullah ibn Umar (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 7/868
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7
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Themen: #Charity #Mother

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