Bulugh Al-Maram — Hadith #53028
Hadith #53028
عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ - رضى الله عنه - أَنَّ رَسُولَ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -قَالَ : { إِذَا مَاتَ اَلْإِنْسَانُ اِنْقَطَعَ عَنْهُ عَمَلُهُ إِلَّا مِنْ ثَلَاثٍ : صَدَقَةٍ جَارِيَةٍ ، أَوْ عِلْمٍ يُنْتَفَعُ بِهِ، أَوْ وَلَدٍ صَالَحٍ يَدْعُو لَهُ } رَوَاهُ مُسْلِم ٌ 1 .1 - صحيح . رواه مسلم ( 1631 ). " تنبيه " : وقع في النسخ المطبوعة من البلوغ : " إذا مات ابن آدم " ولم أجده بهذا اللفظ في أي كتاب من كتب السنة ، وهو في " الأصلين " على الصواب.
Aufgrund der Autorität von Abu Hurairah – möge Gott mit ihm zufrieden sein – sagte der Gesandte Gottes – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken: {Wenn ein Mensch stirbt, hören seine Taten auf, bis auf drei: Almosen. Eine Sklavin oder Wissen, das ihm nützt, oder ein gerechter Sohn, für den man beten wird. Erzählt von Muslim 1. 1 - Sahih. Überliefert von Muslim (1631). „Warnung“: In den gedruckten Exemplaren von Al-Bulugh stand: „ „Wenn der Sohn Adams stirbt“, und ich habe ihn mit dieser Formulierung in keinem Buch der Sunnah gefunden, und er ist in „Al-Asyn“ richtig.
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 7/925
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7