Sunan An-Nasai — Hadith #24906

Hadith #24906
أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يَحْيَى، قَالَ حَدَّثَنَا بِشْرُ بْنُ شُعَيْبٍ، قَالَ حَدَّثَنَا أَبِي، عَنِ الزُّهْرِيِّ، أَخْبَرَنِي أَبُو سَلَمَةَ، وَسَعِيدُ بْنُ الْمُسَيَّبِ، أَنَّ أَبَا هُرَيْرَةَ، قَالَ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ ‏ "‏ لاَ يَبِيعُ الرَّجُلُ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ وَلاَ يَبِيعُ حَاضِرٌ لِبَادٍ وَلاَ تَنَاجَشُوا وَلاَ يَزِيدُ الرَّجُلُ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ وَلاَ تَسْأَلِ الْمَرْأَةُ طَلاَقَ الأُخْرَى لِتَكْتَفِئَ مَا فِي إِنَائِهَا ‏"‏ ‏.‏
Es wurde berichtet, dass Abu Hurairah sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs sagen: „Niemand sollte jemanden dazu drängen, einen Verkauf zu widerrufen, den er bereits mit seinem Bruder vereinbart hatte, um ihm seine eigenen Waren zu verkaufen.“ kein Stadtbewohner sollte für einen Wüstenbewohner verkaufen; die Preise nicht künstlich in die Höhe treiben; Kein Mensch sollte seinen Bruder überbieten. und keine Frau sollte die Scheidung ihrer Schwester (im Glauben) verlangen, um ihr das, was sich in ihrem Gefäß befindet, auszuhändigen (ihr den Unterhaltsanteil zu entziehen).
Erzählt von
It Was
Quelle
Sunan An-Nasai # 44/4506
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 44: Finanzielle Transaktionen
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Themen: #Mother

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