Sunan An-Nasai — Hadith #25053

Hadith #25053
أَخْبَرَنَا زِيَادُ بْنُ أَيُّوبَ، قَالَ حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ، قَالَ حَدَّثَنَا أَيُّوبُ، عَنْ أَبِي الزُّبَيْرِ، عَنْ جَابِرٍ، أَنَّ رَجُلاً، مِنَ الأَنْصَارِ يُقَالُ لَهُ أَبُو مَذْكُورٍ أَعْتَقَ غُلامًا لَهُ عَنْ دُبُرٍ يُقَالُ لَهُ يَعْقُوبُ لَمْ يَكُنْ لَهُ مَالٌ غَيْرُهُ فَدَعَا بِهِ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ ‏"‏ مَنْ يَشْتَرِيهِ ‏"‏ ‏.‏ فَاشْتَرَاهُ نُعَيْمُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بِثَمَانِمِائَةِ دِرْهَمٍ فَدَفَعَهَا إِلَيْهِ وَقَالَ ‏"‏ إِذَا كَانَ أَحَدُكُمْ فَقِيرًا فَلْيَبْدَأْ بِنَفْسِهِ فَإِنْ كَانَ فَضْلاً فَعَلَى عِيَالِهِ فَإِنْ كَانَ فَضْلاً فَعَلَى قَرَابَتِهِ أَوْ عَلَى ذِي رَحِمِهِ فَإِنْ كَانَ فَضْلاً فَهَا هُنَا وَهَا هُنَا ‏"‏ ‏.‏
Von Jabir wurde berichtet, dass ein Mann aus den Ansar, der Abu (Madhkur) hieß, erklärte, dass ein Sklave von ihm, der Ya'qub genannt wurde, nach seinem Tod freigelassen werden sollte, und dass er außer ihm kein anderes Eigentum besaß. Der Gesandte Allahs rief dazu auf, ihn (den Sklaven) herzubringen und sagte: „Wer wird ihn kaufen?“ Nu'aim bin 'Abdullah kaufte ihn für achthundert Dirham, und er gab es ihm und sagte: „Wenn einer von euch arm ist, soll er bei sich selbst anfangen; wenn noch etwas übrig ist, soll er es seinen Angehörigen geben; wenn noch etwas übrig ist, soll er es seinen Verwandten geben; und wenn noch etwas übrig ist, soll er es hier und da geben
Erzählt von
Jabir (RA)
Quelle
Sunan An-Nasai # 44/4653
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 44: Finanzielle Transaktionen
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