Mischkat Al-Masabih — Hadith #39560
Hadith #39560
وَعَنْ أُبَيِّ بْنِ كَعْبٍ قَالَ: الصَّلَاةُ فِي الثَّوْبِ الْوَاحِدِ سُنَّةٌ كُنَّا نَفْعَلُهُ مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَلَا يُعَابُ عَلَيْنَا. فَقَالَ ابْنُ مَسْعُودٍ: إِنَّمَا كَانَ ذَاكَ إِذْ كَانَ فِي الثِّيَاب قلَّة فَأَما إِذْ وَسَّعَ اللَّهُ فَالصَّلَاةُ فِي الثَّوْبَيْنِ أَزْكَى. رَوَاهُ أَحْمد
Abud Darda‘ berichtete, der Gesandte Gottes habe gesagt: „Erflehe am Freitag viele Segnungen für mich, denn es wird bezeugt. Die Engel sind darauf anwesend, und niemand wird einen Segen für mich erflehen, ohne dass mir sein Segen vorgelegt wird, bis er aufhört.“ Er sagte, er habe gefragt, ob dies auch nach seinem Tod gelte, und er antwortete: „Gott hat der Erde verboten, die Körper der Propheten zu verzehren.“ Der Prophet Gottes ist also am Leben und erhält Versorgung.
Ibn Majah übermittelte es.
Erzählt von
Muhammad ibn Munqadir (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 4/771
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 4: Kapitel 4: Gebet