Mischkat Al-Masabih — Hadith #39576

Hadith #39576
وَعَنِ الْمِقْدَادِ بْنِ الْأَسْوَدِ قَالَ: مَا رَأَيْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يُصَلِّي إِلَى عُودٍ وَلَا عَمُودٍ وَلَا شَجَرَةٍ إِلَّا جَعَلَهُ عَلَى حَاجِبِهِ الْأَيْمَنِ أَوِ الْأَيْسَرِ وَلَا يصمد لَهُ صمدا. رَوَاهُ أَبُو دَاوُد
Jabir berichtete, der Gesandte Gottes habe gesagt: „Das Gemeinschaftsgebet am Freitag ist eine Pflicht für diejenigen, die an Gott und den Jüngsten Tag glauben, mit Ausnahme eines Invaliden, eines Reisenden, einer Frau, eines Jungen, eines Geisteskranken oder eines Sklaven. Wenn jemand es durch Sport oder Handel vernachlässigt, wird Gott nichts mit ihm zu tun haben. Gott ist der Unabhängige und Lobenswerte.“ Daraqutni hat es übermittelt.
Erzählt von
Sahl ibn Abu Hasmah (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 4/783
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 4: Kapitel 4: Gebet
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Themen: #Prayer #Mother

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