Mischkat Al-Masabih — Hadith #50194
Hadith #50194
عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «أَنَا أَوْلَى بِالْمُؤْمِنِينَ مِنْ أَنْفُسِهِمْ فَمَنْ مَاتَ وَعَلَيْهِ دَيْنٌ وَلَمْ يَتْرُكْ وَفَاءً فَعَلَيَّ قَضَاؤُهُ. وَمَنْ تَرَكَ مَالًا فَلِوَرَثَتِهِ» . وَفِي رِوَايَة: «من ترك دينا أَو ضيَاعًا فَلْيَأْتِنِي فَأَنَا مَوْلَاهُ» . وَفِي رِوَايَةٍ: «مَنْ تَرَكَ مَالًا فَلِوَرَثَتِهِ وَمَنْ تَرَكَ كَلًّا فَإِلَيْنَا»
Auf die Autorität von Abu Hurairah, auf die Autorität des Propheten, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte er: „Ich habe mehr Recht auf die Gläubigen als auf sie selbst. Wer also wegen einer Schuld stirbt und keine Rückzahlung hinterlässt ... Also muss ich sie wiedergutmachen. Und wer Reichtum hinterlässt, der gehört seinen Erben.“ Und in einer Erzählung: „Wer eine Schuld oder einen Verlust hinterlässt, der komme zu mir, denn ich bin sein Herr.“ Und in einer Erzählung:
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 12/3041
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 12: Kapitel 12