Mischkat Al-Masabih — Hadith #50222

Hadith #50222
عَنِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «مَا حَقُّ امْرِئٍ مُسْلِمٍ لَهُ شَيْءٌ يُوصَى فِيهِ يَبِيتُ لَيْلَتَيْنِ إِلَّا وَوَصِيَّة مَكْتُوبَة عِنْده»
Auf die Autorität von Ibn Umar, möge Gott mit ihm zufrieden sein, sagte er: Der Gesandte Gottes, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte: „Ein Muslim hat kein Recht darauf, dass ihm etwas hinterlassen wird, damit er zwei Nächte bleiben kann.“ „Es sei denn, es liegt ein Testament mit ihm vor.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 12/3070
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 12: Kapitel 12
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Themen: #Prayer #Mother

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