Mischkat Al-Masabih — Hadith #50746

Hadith #50746
عَن عُمَيْر بن سعيد النخفي قَالَ: سَمِعْتُ عَلِيَّ بْنَ أَبِي طَالِبٍ يَقُولُ: مَا كُنْتُ لِأُقِيمَ عَلَى أَحَدٍ حَدًّا فَيَمُوتَ فَأَجِدَ فِي نَفْسِي مِنْهُ شَيْئًا إِلَّا صَاحِبَ الْخَمْرِ فَإِنَّهُ لَوْ مَاتَ وَدَيْتُهُ وَذَلِكَ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَمْ يسنه
Gestützt auf die Autorität von Umair bin Saeed al-Nakhi, der sagte: „Ich hörte Ali bin Abi Talib sagen: „Ich würde niemandem eine Strafe auferlegen, und er stirbt und ich finde in mir nichts von ihm außer einem Gefährten.“ Alkohol, wenn er starb, würde sein Blutgeld bezahlt werden, und das liegt daran, dass der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, es nicht erlassen hat.
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 17/3623
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 17: Kapitel 17
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