Mischkat Al-Masabih — Hadith #51255
Hadith #51255
عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ: كَانَ أَهْلُ الْجَاهِلِيَّةِ يَأْكُلُونَ أَشْيَاءَ وَيَتْرُكُونَ أَشْيَاءَ تَقَذُّرًا فَبَعَثَ اللَّهُ نَبِيَّهُ وَأَنْزَلَ كِتَابَهُ وَأَحَلَّ حَلَالَهُ وَحَرَّمَ حَرَامَهُ فَمَا أَحَلَّ فَهُوَ حَلَالٌ وَمَا حَرَّمَ فَهُوَ حَرَامٌ وَمَا سَكَتَ عَنْهُ فهوَ عفْوٌ وتَلا (قُلْ لَا أَجِدُ فِيمَا أُوحِيَ إِلَيَّ مُحَرَّمًا عَلَى طَاعِمٍ يَطْعَمُهُ إِلَّا أَنْ يَكُونَ مَيْتَةً أَو دَمًا)
رَوَاهُ أَبُو دَاوُد
Auf die Autorität von Ibn Abbas, möge Gott mit beiden zufrieden sein, sagte er: „Die Menschen der vorislamischen Zeit pflegten, schmutzige Dinge zu essen und schmutzige Dinge zurückzulassen, also sandte Gott seinen Propheten.“ Und er sandte sein Buch herab, und er machte erlaubt, was er erlaubt hatte, und machte ungesetzlich, was er ungesetzlich machte, also ist das, was er erlaubt hat, erlaubt, und was er verbot, ist ungesetzlich, und alles, worüber er schwieg, ist Verzeihen, und er rezitierte (Sag nein, ich finde in dem, was mir offenbart wurde, dass es jedem verboten ist, es zu essen, es sei denn, es ist ein toter Körper oder Blut.) Überliefert von Abu Dawud
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 20/4146
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 20: Kapitel 20