Bulugh Al-Maram — Hadith #52950

Hadith #52950
وَعَنِ اِبْنِ عُمَرَ ‏-رَضِيَ اَللَّهُ عَنْهُمَا‏-; { أَنَّ اَلنَّبِيَّ ‏- صلى الله عليه وسلم ‏-نَهَى عَنْ بَيْعِ اَلْكَالِئِ بِالْكَالِئِ, يَعْنِي: اَلدَّيْنِ بِالدَّيْنِ } رَوَاهُ إِسْحَاقُ, وَالْبَزَّارُ بِإِسْنَادٍ ضَعِيفٍ 1‏ .‏‏1 ‏- ضعيف.‏ وهو في " كشف الأستار " ( 1280 )‏، ورواه الدارقطني، والطحاوي، والحاكم، والبيهقي، وضعفه جمع غفير من أهل العلم، وذلك لتفرد موسى بن عبيدة الزبيدي، به.‏ قال الحافظ في " التلخيص " ( 3 / 26 )‏: " قال أحمد بن حنبل: لا تحل عندي عنه الرواية، ولا أعرف هذا الحديث عن غيره، وقال أيضا: ليس في هذا صحيح يصح، لكن إجماع الناس على أنه لا يجوز بيع دين بدين ".‏
Auf die Autorität von Ibn Omar – möge Gott mit ihnen zufrieden sein –; {Der Prophet – Gottes Gebete und Friede seien auf ihm – verbot den Verkauf von Färsen gegen Heidekraut, was bedeutet: Schulden um Schulden. Erzählt von Ishaq und Al-Bazzar mit einer Übertragungskette. Schwach 1,1 - Schwach. Es steht in „Kashf Al-Astar“ (1280) und wurde von Al-Daraqutni, Al-Tahawi, Al-Hakim und Al-Bayhaqi überliefert und wird von vielen Gelehrten als schwach angesehen. Dies liegt daran, dass Musa ibn Ubaidah al-Zubaidi der Einzige war, der es überlieferte. Al-Hafiz sagte in „Al-Talkhish“ (3/26): „Ahmad ibn Hanbal sagte: Ich habe keine zulässige Überlieferung von ihm, und ich kenne diesen Hadith von niemand anderem. Er sagte auch: Es gibt darin keinen authentischen Hadith, der gültig ist, aber die Menschen sind sich einig, dass es nicht zulässig ist, eine Schuld für eine Schuld zu verkaufen.“
Erzählt von
Abdullah ibn Umar (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 7/846
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7
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