Sunan An-Nasai — Hadith #24871
Hadith #24871
أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " الْبَيِّعَانِ بِالْخِيَارِ حَتَّى يَفْتَرِقَا أَوْ يَكُونَ بَيْعَ خِيَارٍ " . وَرُبَّمَا قَالَ نَافِعٌ " أَوْ يَقُولَ أَحَدُهُمَا لِلآخَرِ اخْتَرْ " .
Es wurde von Al-Laith von Nafi von Ibn 'Umar überliefert, der sagte: „Der Gesandte Allahs sagte: „Die beiden Parteien einer Transaktion haben beide die Wahl, solange sie sich nicht getrennt haben oder sich entschieden haben, die Transaktion abzuschließen.“ Oder vielleicht sagte Nafi: „Oder einer von ihnen hat zum anderen gesagt: ‚Entscheide!‘ (Sahih)
Erzählt von
al-Laith von Nafi von ibn Umar Who (RA)
Quelle
Sunan An-Nasai # 44/4471
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 44: Finanzielle Transaktionen