Sunan An-Nasai — Hadith #24870
Hadith #24870
أَخْبَرَنَا زِيَادُ بْنُ أَيُّوبَ، قَالَ حَدَّثَنَا ابْنُ عُلَيَّةَ، قَالَ أَنْبَأَنَا أَيُّوبُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " الْبَيِّعَانِ بِالْخِيَارِ حَتَّى يَفْتَرِقَا أَوْ يَكُونَ بَيْعَ خِيَارٍ " . وَرُبَّمَا قَالَ نَافِعٌ " أَوْ يَقُولَ أَحَدُهُمَا لِلآخَرِ اخْتَرْ " .
Es wurde von Ayyub, von Nafi, von Ibn 'Umar überliefert, der sagte: „Der Gesandte Allahs sagte: ‚Die beiden Parteien einer Transaktion haben beide die Wahl, solange sie sich nicht getrennt haben oder beschlossen haben, die Transaktion abzuschließen.“ Oder vielleicht sagte Nafi: „Oder einer von ihnen hat zum anderen gesagt: ‚Entscheide!“ (Sahih)
Erzählt von
Ayyub, von Nafi von ibn Umar, Who (RA)
Quelle
Sunan An-Nasai # 44/4470
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 44: Finanzielle Transaktionen