Sunan An-Nasai — Hadith #25357

Hadith #25357
أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا أَبُو عَوَانَةَ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ الأَخْنَسِ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، قَالَ سُئِلَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِي كَمْ تُقْطَعُ الْيَدُ قَالَ ‏ "‏ لاَ تُقْطَعُ الْيَدُ فِي ثَمَرٍ مُعَلَّقٍ فَإِذَا ضَمَّهُ الْجَرِينُ قُطِعَتْ فِي ثَمَنِ الْمِجَنِّ وَلاَ تُقْطَعُ فِي حَرِيسَةِ الْجَبَلِ فَإِذَا آوَى الْمُرَاحَ قُطِعَتْ فِي ثَمَنِ الْمِجَنِّ ‏"‏ ‏.‏
Von 'Amr bin Shuaib, seinem Vater, wurde berichtet, dass sein Großvater sagte: „Der Gesandte Allahs wurde gefragt: ‚Für wie viel muss die Hand (des Diebes) abgehackt werden?‘ Er sagte: „Die Hand (des Diebes) darf nicht abgehackt werden, wenn er Früchte am Baum (stiehlt), aber wenn (die Früchte) an den Ort gebracht wurden, an dem sie zum Trocknen aufbewahrt werden, dann muss die Hand (des Diebes) abgehackt werden (wenn das, was gestohlen wurde, dem Preis eines Schildes entspricht). Für ein vom Weideland (gestohlenes) Schaf darf die Hand (des Diebes) nicht abgeschnitten werden, aber wenn es in den Pferch gesteckt wurde, dann muss die Hand des (Diebes) abgeschnitten werden (wenn das, was gestohlen wird, dem Preis eines Schildes entspricht).
Erzählt von
It Was
Quelle
Sunan An-Nasai # 46/4957
Grad
Hasan
Kategorie
Kapitel 46: Abschneiden der Hand des Diebes
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Themen: #Mother

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