Sunan An-Nasai — Hadith #25825

Hadith #25825
أَخْبَرَنَا عَلِيُّ بْنُ سَعِيدِ بْنِ مَسْرُوقٍ، قَالَ حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ أَبِي زَائِدَةَ، عَنْ نَافِعِ بْنِ عُمَرَ، عَنِ ابْنِ أَبِي مُلَيْكَةَ، قَالَ كَانَتْ جَارِيَتَانِ تَخْرُزَانِ بِالطَّائِفِ فَخَرَجَتْ إِحْدَاهُمَا وَيَدُهَا تَدْمَى فَزَعَمَتْ أَنَّ صَاحِبَتَهَا أَصَابَتْهَا وَأَنْكَرَتِ الأُخْرَى فَكَتَبْتُ إِلَى ابْنِ عَبَّاسٍ فِي ذَلِكَ فَكَتَبَ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَضَى أَنَّ الْيَمِينَ عَلَى الْمُدَّعَى عَلَيْهِ وَلَوْ أَنَّ النَّاسَ أُعْطُوا بِدَعْوَاهُمْ لاَدَّعَى نَاسٌ أَمْوَالَ نَاسٍ وَدِمَاءَهُمْ فَادْعُهَا وَاتْلُ عَلَيْهَا هَذِهِ الآيَةَ ‏{‏ إِنَّ الَّذِينَ يَشْتَرُونَ بِعَهْدِ اللَّهِ وَأَيْمَانِهِمْ ثَمَنًا قَلِيلاً أُولَئِكَ لاَ خَلاَقَ لَهُمْ فِي الآخِرَةِ ‏}‏ حَتَّى خَتَمَ الآيَةَ فَدَعَوْتُهَا فَتَلَوْتُ عَلَيْهَا فَاعْتَرَفَتْ بِذَلِكَ فَسَرَّهُ ‏.‏
Von Nafi' bin 'Umar wurde überliefert, dass Ibn Abi Mulaikah sagte: „Es gab zwei weibliche Nachbarn, die in At-Ta'if Lederarbeiten (mit einer Ahle) verrichteten. Eine von ihnen kam mit blutender Hand heraus und behauptete, ihre Begleiterin hätte sie verletzt, aber die andere bestritt dies. Ich schrieb darüber an Ibn 'Abbas. Er schrieb, dass der Gesandte Allahs (SAW) entschieden habe, dass die Person, gegen die die Klage erhoben worden sei Denn wenn den Menschen das gegeben würde, was sie für sich beanspruchten, würden sie Ansprüche gegen den Reichtum und das Blut anderer erheben. Also rief er sie zu sich und trug ihr diesen Vers vor: „Wahrlich, diejenigen, die einen kleinen Gewinn auf Kosten von Allahs Bund und ihren Eiden erkaufen, werden keinen Anteil am Jenseits haben ...“ bis zum Ende des Verses. Er rief sie an und trug ihr das vor, und sie gestand es. Die Nachricht davon erreichte ihn und er war glücklich
Erzählt von
Nafi' bin Umar (RA)
Quelle
Sunan An-Nasai # 49/5425
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 49: Etikette der Richter
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Themen: #Mother #Quran

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