Bulugh Al-Maram — Hadith #37869

Hadith #37869
سُئل عن الرجل الذي يطلق زوجته ثم يرجعها ولا يترك شهودًا على رجوعه، فقال: عليه أن يترك شهودًا على طلاقها ورجوعها. رواه أبو داود بسند موقوف، وسنده صحيح. [1186] وروى الإمام البيهقي في هذا الكلام: «سُئل عمران بن الحسين (رضي الله عنه) عن الرجل الذي يطلق زوجته ثم يرجعها ولا يترك شهودًا على رجوعه». فقال: «ليست هذه سنة، بل عليه أن يترك شهودًا على رجوعه». وأضاف الطبراني في رواية أخرى أنه عليه أن يستغفر الله.
Ihm wurde die Frage nach demjenigen gestellt, der sich von seiner Frau scheiden lässt, sie aber wieder aufnimmt, ohne Zeugen für seine Rückkehr zu hinterlassen. Er sagte: „Er sollte Zeugen für die Scheidung und die Rückkehr seiner Frau hinterlassen.“ Abu Dawud überlieferte dies mit einer Mawquf-Überlieferungskette, deren Überlieferungskette als sahih gilt. [1186] Imam Bayhaqi überlieferte: „Imran bin Husayn (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wurde nach demjenigen gefragt, der sich von seiner Frau scheiden lässt, sie aber wieder aufnimmt, ohne Zeugen für seine Rückkehr zu hinterlassen.“ Dann sagte er: „Dies entspricht nicht der Sunna. Vielmehr sollte er Zeugen für seine Rückkehr hinterlassen.“ At-Tabarani fügte in einer anderen Überlieferung hinzu, dass er Allah um Vergebung bitten solle.
Erzählt von
Imran ibn Hussain (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 8/1087
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 8: Kapitel 8
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