Mischkat Al-Masabih — Hadith #39281

Hadith #39281
وَفِي شَرْحِ السُّنَّةِ عَنْهُ عَنْ مَيْمُونَةَ بِلَفْظِ المصابيح
Es gab drei Zeiten, in denen der Gesandte Gottes uns verbot, zu beten oder unsere Toten zu begraben: wenn die Sonne aufgeht, bis sie ganz aufgegangen ist, wenn die Sonne mittags ihren Höhepunkt erreicht, bis sie den Meridian überschreitet, und wenn die Sonne sich dem Untergang nähert, bis sie untergeht. Muslim hat es übermittelt.
Erzählt von
Uqba bin Amir (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 3/458
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 3: Kapitel 3: Gebet
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith

Verwandte Hadithe