Mischkat Al-Masabih — Hadith #39309
Hadith #39309
وَعَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ سُئِلَ عَنِ الْحِيَاضِ الَّتِي بَيْنَ مَكَّةَ وَالْمَدِينَةِ تَرِدُهَا السبَاع وَالْكلاب والحمر وَعَن الطُّهْرِ مِنْهَا فَقَالَ: " لَهَا مَا حَمَلَتْ فِي بُطُونِهَا وَلَنَا مَا غَبَرَ طَهُورٌ. رَوَاهُ ابْنُ مَاجَه
Thauban berichtete, dass der Gesandte Gottes sagte: „Es gibt drei Dinge, die niemand tun darf. Ein Mann darf nicht als Imam für andere im Gebet auftreten und für sich selbst ein Bittgebet sprechen, das sie ausschließt, denn wenn er das tut, hat er ihnen gegenüber betrügerisch gehandelt. Niemand darf in ein Haus schauen, bevor er um Erlaubnis zum Betreten bittet, denn wenn er das tut, hat er sich betrügerisch verhalten. Und niemand sollte beten, während er Urin zurückhält, sondern sollte sich zuerst erleichtern.“
Abu Dawud hat es überliefert, und Tirmidhi hat etwas Ähnliches.
Erzählt von
Imam Rayeen (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 3/488
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 3: Kapitel 3: Gebet