Mischkat Al-Masabih — Hadith #39356

Hadith #39356
وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: كَانَ يَغْتَسِلُ مِنْ أَربع: من الْجَنَابَة وَمن يَوْم الْجُمُعَة وَمن الْحجام وَمن غسل الْمَيِّت. رَوَاهُ أَبُو دَاوُد
Abu Huraira berichtete, der Gesandte Gottes habe gesagt: „Dschihad ist eine notwendige Pflicht für Sie und jeden Befehlshaber, ob fromm oder gottlos, selbst wenn er abscheuliche Sünden begeht; Gebet ist eine notwendige Pflicht für Sie hinter jedem Muslim, ob fromm oder gottlos, selbst wenn er abscheuliche Sünden begeht; und Gebet ist eine notwendige Pflicht für jeden Muslim, ob fromm oder gottlos, selbst wenn er abscheuliche Sünden begeht.“ Abu Dawud übermittelte es.
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 3/542
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 3: Kapitel 3: Gebet
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Themen: #Prayer #Mother

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