Bulugh Al-Maram — Hadith #52907
Hadith #52907
وَعَنِ اِبْنِ عُمَرَ رَضِيَ اَللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ: { اِبْتَعْتُ زَيْتاً فِي اَلسُّوقِ, فَلَمَّا اِسْتَوْجَبْتُهُ لَقِيَنِي رَجُلٌ فَأَعْطَانِي بِهِ رِبْحاً حَسَناً، فَأَرَدْتُ أَنْ أَضْرِبَ عَلَى يَدِ اَلرَّجُلِ، فَأَخَذَ رَجُلٌ مِنْ خَلْفِي بِذِرَاعِي، فَالْتَفَتُّ, فَإِذَا هُوَ زَيْدُ بْنُ ثَابِتٍ, فَقَالَ: لَا تَبِعْهُ حَيْثُ اِبْتَعْتَهُ حَتَّى تَحُوزَهُ إِلَى رَحْلِكَ; فَإِنَّ رَسُولَ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -نَهَى أَنْ تُبَاعَ اَلسِّلَعُ حَيْثُ تُبْتَاعُ, حَتَّى يَحُوزَهَا اَلتُّجَّارُ إِلَى رِحَالِهِمْ } رَوَاهُ أَحْمَدُ, وَأَبُو دَاوُدَ وَاللَّفْظُ لَهُ, وَصَحَّحَهُ اِبْنُ حِبَّانَ وَالْحَاكِمُ 1 .1 - حسن. رواه أحمد ( 5 / 191 )، وأبو داود ( 3499 )، وابن حبان ( 1120 موارد )، والحاكم ( 2 / 40 ).
Aufgrund der Autorität von Ibn Omar, möge Gott mit beiden zufrieden sein, sagte er: {Ich kaufte Öl auf dem Markt, und als ich es brauchte, kam mir ein Mann entgegen und gab mir einen guten Gewinn daraus. Also wollte ich dem Mann auf die Hand schlagen, aber ein Mann hinter mir nahm meinen Arm. Ich drehte mich um und sah, dass es Zayd bin Thabit war. Er sagte: Verkaufen Sie ihn nicht dort, wo er ist. Sie haben es gekauft, damit Sie es unterwegs mitnehmen können; Der Gesandte Gottes – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken – verbot den Verkauf von Waren dort, wo sie gekauft wurden, bis die Händler sie in Besitz nahmen und zum Abgang brachten. Überliefert von Ahmad und Abu Dawud und seiner Aussprache, bestätigt von Ibn Hibban und Al-Hakim 1.1 – Hassan. Überliefert von Ahmad (5/191), Abu Dawud (3499) und Ibn Hibban (1120 Quellen) und Al-Hakim (2/40).
Erzählt von
Abdullah ibn Umar (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 7/802
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7