Bulugh Al-Maram — Hadith #53130

Hadith #53130
وَعَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ , عَنْ أَبِيهِ , عَنْ جَدِّهِ قَالَ : قَالَ رَسُولُ اَللَّهِ ‏- صلى الله عليه وسلم ‏-{ أَيُّمَا اِمْرَأَةٍ نَكَحَتْ عَلَى صَدَاقٍ , أَوْ حِبَاءٍ , أَوْ عِدَةٍ , قَبْلَ عِصْمَةِ اَلنِّكَاحِ , فَهُوَ لَهَا, وَمَا كَانَ بَعْدَ عِصْمَةِ اَلنِّكَاحِ , فَهُوَ لِمَنْ أُعْطِيَهُ, وَأَحَقُّ مَا أُكْرِمَ اَلرَّجُلُ عَلَيْهِ اِبْنَتُهُ , أَوْ أُخْتُهُ } رَوَاهُ أَحْمَدُ , وَالْأَرْبَعَةُ إِلَّا اَلتِّرْمِذِيَّ 1‏ .‏‏1 ‏- ضعيف .‏ رواه أحمد ( 2 / 182 )‏ ، وأبو داود ( 2129 )‏ ، والنسائي ( 6 / 120 )‏ ، وابن ماجه ( 1955 )‏ من طريق ابن جريج ، عن عمرو ، به .‏ وعلته عنعنة ابن جريج ، فهو مدلس.‏
Auf die Autorität von Amr bin Shuaib, auf die Autorität seines Vaters, auf die Autorität seines Großvaters hin sagte er: „Der Gesandte Gottes – Gottes Gebete und Friede seien mit ihm – sagte: „Jede Frau, die vor der Unantastbarkeit der Ehe einen Freund oder einen Liebhaber oder eine wartende Frau geheiratet hat, gehört ihr, und was auch immer nach der Unfehlbarkeit der Ehe geschieht, dann gehört es demjenigen, dem es gegeben wurde, und er hat das größte Recht. Der Mann wurde dafür geehrt.“ Seine Tochter oder seine Schwester} Überliefert von Ahmad und den vier außer Al-Tirmidhi 1. 1 – Schwach. Überliefert von Ahmad (2/182), Abu Dawud (2129) und Al-Nasa’i (6/120) und Ibn Majah (1955) unter der Autorität von Ibn Jurayj, unter der Autorität von Amr, damit. Sein Grund ist der Fluch von Ibn Jurayj, also ist er getäuscht.
Erzählt von
Amr Ibn Shuayb
Quelle
Bulugh Al-Maram # 8/1030
Kategorie
Kapitel 8: Kapitel 8
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